Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Seeliebe
als Betreiber der Seeliebe, Seestraße 54, 78354 Sipplingen Stand  01.November 2017

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Mit Buchung stimmt der Auftraggeber den folgenden AGB zu:

1.Teil:  ALLGEMEINE BEDINGUNGEN und BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN/GASTAUFNAHMEVERTRAG

  1. I) Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
  2. II) Vertragsschluss
    Der Beherbergungsvertrag wird durch Vertragsangebot und Vertragsannahme abgeschlossen. Mit einer Frist versehene Vertragsangebote erlöschen stets automatisch nach Ablauf der Frist. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.
    2. Der Gast bzw. Vertragspartner ist verpflichtet, bei Stornierung der Buchung oder Nichtinanspruchnahme einer vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Diese Ersparungen betragen:
    7 Tage vor anreise zu 100%
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, sich im üblichen Rahmen zu bemühen, die Unterkunft anderweitig zu belegen und den daraus erzielten Erlös mit den Stornokosten zu verrechnen.
    3. Eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags über eine Unterkunft bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung.
    4. Ein kostenloses Widerspruchsrecht nach § 312b Fernabsatzverträge, die per Brief, Fax, Telefon, e-mail oder Internet abgeschlossen wurden gilt nach Ziffer (3) 6. nicht für die Erbringung von Dienstleistungen der Unterbringung, innerhalb eines genau definierten Zeitraumes.

III) An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einers bestimmten Zimmers bzw. Zimmer Nr..
2. Wenn in der Buchung nicht anders vereinbart stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 16:00 Uhr des Anreisetages
zur Verfügung. Sofern eine spätere Anreisezeit nicht vereinbart wurde sind Zimmer bis 18:00 Uhr des Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Danach hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der
Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, wenn der Gast zur vereinbarten Zeit nicht erscheint.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
4.Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Hotelzimmern ist eine neue Buchung vorzunehmen. Eine
stillschweigende Verlängerung der Buchung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt
verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Hotelzimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
5.Auf den Hotel-eigenen Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung. Parkmöglichkeit ist nicht garantiert. Insbesondere gilt kein kostenfreies Parkrecht. Für eingestellte Fahrzeuge jeglicher Art, auch Fahrräder und Motorräder etc. kommt kein Einstellungsvertrag zustande und es wird keinerlei Haftung übernommen, auch nicht wenn hierfür eine Parkgebühr abgeführt wurde.

  1. IV) Zusatzleistungen
    Ein Anspruch auf  nicht explizit gebuchte Zusatzleistungen wie W-LAN, Liegewiese, Gastronomieleistungen etc. ist ausgescchlossen. Die Funktion des LAN oder W-LAN Netzwerks, die Verfügarkeit, Signalqualität, Geschwindigkeit  des Interentzugangs kann beinträchtigt sein, wird nicht garantiert und wird als Mangel ausgeschlossen.
  2. V) Rücktritt des Hotels
    Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls der Beteiber zum Zeitpunkt der Leistungerbringung einen Insolvenzantrag gestellt hat, nicht mehr existent sein wird, oder an andere Gesellschafter übereignet wurde.
    2. Weiter ist das Hotel berechigt, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag  zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;  der Gast es unterläßt das Hotel unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber auszuklären, dass die Inanspruchnahme der Leistungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Gast diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden
    niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.
    4) Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
  3. V)  Zahlungen
    1) Zahlung sind ausschließlich durch Kreditkarten zu begleichen. Es besteht kein Anspruch auf eine andere Form der Zahlung, z.B. durch Schecks oder auf Rechnung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit der Buchung vereinbart. Zahlungen mit Ec-Karten, Schecks etc. erfolgen lediglich erfüllungshalber. Das Hotel kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen, verbunden mit einem Rücktrittsrecht des Hotels, wenn der Gast die Anzahlung nicht leistet.
  4. VI) Nutzungsvereinbarung des Internets
    Der Gast kann einen personalisierten Code erhalten, der es ermöglicht, den Hotel-eigenen Internet-Zugang zu nutzen. Dabei können persönliche Daten und Verbindungsdaten protokoliert werden. Eine Auswertung kann im begründeten Verdacht des Misbrauchs, z.B. durch Filesharing in Tauschbörsen, wenn urheberrechtlich geschütztes Werk Dritten zur Verfügung gestellt wird, oder bei in betrügerischer Absicht unternommenen oder gegen Gesetzte verstoßenden Internet-Aktivitäten erfolgen. Durch die Nutzung des Internets stellt der Nutzer das Hotel frei von Ansprüchen Dritter.

VII) Ordnungshinweise und Hausordnung, Gefahrenhinweise
1) Der Gast hat den Ordnungs- und Sicherheitshinweisen des Hotels, z.B. einer Hausordnung, welche schriftlich, durch Aushang oder durch das Personal bekannt gegeben wird Folge zu leisten.
2) Im Seeliebe Beachclub ist es ausdrücklich nicht gestattet, den Steg zu betreten oder ein im Wasser liegendes Boot zu benutzen. Insbesondere ist das ins Wasser springen vom Steg wegen Verletzungsgefahr nicht gestattet.
3) Es wird ausdrücklich auf die Gefahren direkt am Ufer vom See sowie auf das Baden und Schwimmen im See hingewiesen. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht alleine direkt am See oder im See aufhalten.
4) Auf die Gefahren die von wild lebenden Tieren, z.B. Schwänen und Enten etc. ausgehen wird hingewiesen.
5) Haustiere müssen im Seeliebe Beachclub an der Leine geführt werden.
6) Auf wetterbedingte Gefahren beim Aufenthalt im Seeliebe Beachclub wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Haftung für wetterbedingte Schäden im Seeliebe Beachclub oder höhere Gewalt oder Umstände, die weder vorhersehbar noch beherrschbar waren wird ausgeschlossen.

AGB 2. Teil:  Neben den im Teil 1. genannten allgemeinen Bedingungen gelten für Veranstaltungen und Restaurantleistungen des Hotels die im Teil 2 genannten, auf Veranstaltungen spezifizierten Bedingungen –  Stand 1.April 2017

Vertragsschluss, – partner, Haftung
Der Vertrag kommt zwischen dem Hotel Seeliebe als Betreiber der Seeliebe (im Folgenden Hotel/Restaurant) und dem Auftraggeber bzw. Besteller/Kunden/Gast (im Folgenden AG) zustande. Falls der AG nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem Hotel/Restaurant gegenüber trotzdem als Gesamtschuldner.

Der AG haftet auch für die von Teilnehmern zusätzlich bestellten Getränke, Speisen und Dienstleistungen und für alle durch den AG und/oder dessen Gäste verursachte Schäden am Inventar, Gebäude und Personen und Schadensersatzansprüche Dritter.

Für selbstmitgebrachte Speisen und Getränke haftet ausschließlich der AG, auch wenn das Hotel/Restaurant die Kühlung, das Servieren oder das Warmhalten übernimmt. Die Kühlkette ist durch den AG sicherzustellen.

Alle Leistungen Dritter erfolgen ausschließlich im Auftrag, auf Kosten und auf Risiko und mit Haftung des AG, z.B.  für kostenpflichtige und meldepflichtige Nutzungsrechte wie GEMA oder an Dritte zu zahlende Abgaben.

Das Hotel/Restaurant übernimmt keine Gewähr für die Nutzung und Funktion von Hauseigenem, technischem Gerät wie  Beamer, TV-Gerät, Mikrofon etc., auch wenn diese kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Sollten Geräte vom AG mitgebracht, haftet der AG für durch diese Geräte verursachten etwaigen Schäden.

Bei vom Hotel/Restaurant nicht fahrlässig verursachten technischen Störungen oder Umständen, die nicht vorhersehbar und nicht beherrschbar sind, kann die Leistungserbringung beeinträchtigt sein. Das Hotel/Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen. Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotel/Restaurant.

Bei Unwetter oder schlechtem Wetter kann ein reibungsloser Ablauf bei Veranstaltungen im Freien (Seeliebe Beachclub) und „Glashaus“ nicht gewährleistet werden. Bei Unwetter müssen sich Gäste selbst in Sicherheit bringen. Eine Haftung für wetterbedingte Schäden an Sachen und Personen wird ausgeschlossen.

Es steht dem Hotel/Restaurant frei, die im Angebot genannten Speisen, Getränke und Zubereitungsart im begründeten Fall abzuändern. Ein begründeter Fall liegt vor, wenn z.B. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Ware nicht verfügbar ist oder die Zubereitungsart wegen in der Person des Kochs liegenden Gründen vom Angebot abweicht.

Das Hotel/Restaurant ist berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls der Betreiber zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einen Insolvenzantrag gestellt hat, nicht mehr existent sein wird, oder an andere Gesellschafter übereignet wurde. Weiter ist das Hotel/Restaurant berechtigt, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag  zurückzutreten, beispielsweise, falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Im Übrigen gelten die  im Teil 1  unter  IV) genannten Bedingungen.

Das unmittelbare an den See grenzende Grundstück, Uferbereich, Steg und Seezugang gehören nicht zum Hotel/Restaurant. Auf die Gefahren beim Seezugang und Baden, insbesondere für Kinder wird hiermit hingewiesen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden in diesem Uferbereich.

Soweit dem AG ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Hotel/Restaurant zur Verfügung gestellt wird (auch gegen Entgelt) kommt kein Verwahrungsauftrag zustande. Das Hotel/Restaurant haftet nicht für Schäden. Trotzdem müssen Schäden spätestens vor dem Verlassen des Stellplatzes dem Hotel/Restaurant gemeldet werden.

Leistungen, Preise, Zahlung

Allgemeine Angebote und Preise z.B. aus der Homepage sind unverbindlich und können sich bis zum Buchungszeitpunkt ändern. Preise gelten für die einem konkreten Angebot zugrunde liegenden Leistungen.

Alle über die das à-la-carte Angebot hinausgehende Leistungen wie Raummiete, spezielle Tisch- und Stuhlanordnung, Bankett-Bestuhlung, festliche Eindeckung, spezielle Dekoration, Blumenschmuck, Kerzen, Haus-Menükarte, Spülen von Behältnissen des AG, Verpacken von Speisen zum Mitnehmen, Entsorgung von Dekorationsartikeln, spezielle Reinigungsarbeiten etc. und andere Services des Hotel/Restaurant werden extra berechnet, soweit sie in einem speziellen Angebot nicht inkludiert sind.

Es wird in der Regel ein im Voraus bestelltes und festgelegtes Menü serviert. Preise gelten für die bei der Buchung avisierte Personenzahl. Bei weniger als der avisierten Personenzahl kann sich der Preis gegenüber dem Angebotspreis erhöhen.

Angebotspreise enthalten die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Mehrwertsteuer. Es wird die zum Zeitpunkt der Leistung gültige Mehrwertsteuer berechnet.

Für selbst mitgebrachten Wein oder Sekt wird Korkgeld in Höhe von 20€/Flasche,
für selbst mitgebrachte Speisen, z.B. Kuchen / Torten ein Gedeckpreis fällig.

Nachtzuschlag ab 24:00Uhr: 40,00€ je angefangener Stunde und Mitarbeiter des Hotel/Restaurants.

Anzahlung je nach Vereinbarung: 50%  der Auftragssumme bei Buchung oder spätestens 3 Monate vorher, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Die Rechnung ist fällig am Tag der Leistung, zahlbar bar oder per GiroCard oder per Bank-überweisung, Eingang spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum. Zahlung mit Mastercard oder Visa nur nach vorheriger schriftlichen Vereinbarung möglich. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen von mindestens 5%/30Tage vor.

Rechnungen des Hotel/Restaurant sind ab Zugang sofort fällig und binnen 5 Tagen ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/Restaurant gewährt keine Skonti. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von derzeit 8% bzw. 5% (bei Verbrauchern) über dem Basiszinssatz verlangt.

Änderungen und Stornierung vom Seeliebe Beach Club

Bei Annullierung bis 14 Tage vorher werden 30%, bis 7 Tage, 80% der in Aussicht gestellten Auftragssumme einschließlich Getränke und aller Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Änderung für bis zu 10% der Anzahl der bestellten Gedecke kostenfrei bis 14 Tage vorher, danach werden die bis 14 Tage vorher bestellten Gedecke in Rechnung gestellt. Zusätzliche Gedecke am Tage der Veranstaltung werden zusätzlich berechnet.

Genehmigungen und Einhaltung von Vorschriften

Es bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Restaurant für das:
– Mitbringen von Getränken und Speisen zum Verzehr vor Ort
– Einbringen und Nutzen von Gegenständen, Dekorationsmaterial, technischem Gerät oder Artikel jeglicher Art
– Vornehmen von Veränderungen im Veranstaltungs-, Hotel/Restaurant- und Außenbereich
– die Inanspruchnahme Leistungen Dritter wie z.B. Musiker und andere Aufführungen, sowie Untervermietung
– das Betreten der für den Publikumsverkehr ausgeschlossenen Bereiche (z. B. Küche, Theke etc.)

Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse (z.B. Feuerwerk) hat sich der Auftraggeber selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und Vorschriften und die Haftung.

Öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie vom Hotel/Restaurant gefordertes Verhalten der Gäste zur allgemeinen Sicherheit, Brandschutz, Sperrstunde, Jugendschutz, Lautstärke etc. und die Hausordnung des Hotel/Restaurants sind einzuhalten.

Musiker, Künstler etc. und Gäste unterliegen dem Haus- und Weisungsrecht der Seeliebe, u. A. was Lautstärke und Ende der Veranstaltung betrifft.

Ein Ortswechsel und Raumwechsel kann ausschließlich durch das Hotel/Restaurant veranlasst werden.

Eine Veranstaltung endet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens um 24:00Uhr.

Schlussbestimmungen
Über das á-la-carte Angebot hinausgehende Verträge sollen in Textform erfolgen und können durch den AG nicht einseitig geändert werden.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel/Restaurants. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotel/Restaurant.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten die im Teil 2 weiter spezifizierten Bedingungen im Widerspruch zu den im Teil 1 genannten Bedingungen stehen, so gilt jeweils die für das Hotel/Restaurant günstigere Version. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.Teil:  W-LAN NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Mit Erhalt des Zugangscodeszum WLAN / WiFi / Internet trifft der Gast folgende Nutzungsvereinbarung mit der Seeliebe:                     

  1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
    Der Inhaber betreibt in seinem Betrieb einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Betrieb eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Betriebs und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Betrieb keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Betrieb vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
    das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich
    machen;
    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen
    unzulässiger Werbung nutzen.
    Der Gast stellt den Inhaber des Betriebs von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Betriebs auf diesen Umstand hin.

    Hotel Seeliebe
    Amtsgericht Freiburg – HRB Nr. 721919
    Telefon: +49 (0)7551 63211 | e-Mail: info@hotelseeliebe.de